Klarer Rat.

Rechtliche Fragen brauchen eine fundierte Antwort. Vor allem aber brauchen Sie einen Rat, mit dem Sie entscheiden und handeln können.

Meine Arbeit verbindet mehr als zwanzig Jahre anwaltliche Erfahrung mit eigener Verantwortung für Recht und Entscheidungen im Unternehmen.

Rechtsberatung

Sie haben eine rechtliche Frage oder ein Problem. Ich kläre mit Ihnen, worum es tatsächlich geht, welche Möglichkeiten Sie haben und welcher Weg sinnvoll ist.

Rechtliche Fragen entstehen selten sauber nach Rechtsgebieten sortiert. Ein Vertrag betrifft plötzlich Mitarbeiter, eine unternehmerische Entscheidung berührt Datenschutz oder Mitbestimmung, zu einem wirtschaftlichen Problem kommt eine Behörde hinzu.

Sie müssen nicht vorab wissen, welchem Rechtsgebiet Ihr Anliegen zuzuordnen ist.

Meine Arbeit umfasst das laufende Geschäft ebenso wie besondere Vorhaben und schwierige Situationen. Manchmal genügt ein klarer Rechtsrat. Manchmal muss ein Vertrag gestaltet, eine Lösung ausgehandelt oder ein Anspruch durchgesetzt werden. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung der richtige Weg, vertrete ich Sie auch dort.

Betriebsräte unterstütze und vertrete ich insbesondere in Fragen der Mitbestimmung, bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und in gerichtlichen Beschlussverfahren.

Auch private Mandanten können sich mit rechtlichen Angelegenheiten an mich wenden, insbesondere wenn wirtschaftlich einiges auf dem Spiel steht oder die Sache eine individuelle Lösung anstelle einer Standardantwort verlangt.

Mehr als die Rechtsfrage

Am Anfang steht eine einfache Frage:

Was wollen Sie erreichen?

Danach klären wir den Sachverhalt und die Rechtslage. Ist die rechtliche Antwort eindeutig, soll auch der Rat eindeutig sein.

Gibt es mehrere vertretbare Wege, kommt es auf ihre Folgen an: Was lässt sich erreichen? Was kostet es? Welche Risiken bestehen? Welche Folgen hat die Entscheidung darüber hinaus?

Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist sinnvoll. Und nicht jedes rechtliche Risiko ist ein Grund, eine vernünftige Entscheidung nicht zu treffen.

Deshalb erhalten Sie von mir nicht nur eine Darstellung der Rechtslage, sondern eine konkrete Empfehlung.

Die rechtliche Prüfung muss so gründlich sein, wie die Sache es verlangt. Nicht gründlicher. Ein Gutachten über jede denkbare Rechtsfrage hilft Ihnen wenig, wenn Sie anschließend noch immer nicht wissen, was Sie tun sollen.

Wo besondere Expertise erforderlich ist, ziehe ich Spezialisten hinzu. Sie müssen nicht selbst herausfinden, wen Sie brauchen. Je nach Aufgabe bearbeiten wir die Angelegenheit gemeinsam oder ich bringe Sie unmittelbar mit dem richtigen Ansprechpartner zusammen.

Und wenn ein anderer Ihre Angelegenheit besser bearbeiten kann, sage ich Ihnen das.

Erfahrung aus der Praxis

Ich trage in einem größeren Unternehmen leitende Verantwortung für Recht, Risikomanagement und Compliance. Ich habe Rechtsfunktionen geführt und weiterentwickelt, Geschäftsführungen beraten, mit Betriebsräten und Behörden verhandelt, externe Kanzleien gesteuert und in schwierigen Situationen und besonderen Projekten Verantwortung übernommen. Hinzu kommen Erfahrungen als Geschäftsführer von Unternehmen im In- und Ausland.

Das prägt meine anwaltliche Arbeit. Ich kenne die Perspektive des Beraters ebenso wie die desjenigen, der auf Grundlage dieses Rates entscheiden und anschließend mit den Folgen der Entscheidung arbeiten muss.

Wenn der Rat allein nicht reicht

Manche Aufgaben verlangen mehr als eine rechtliche Empfehlung. Dann kann es sinnvoll sein, auch die Umsetzung zu begleiten.

Das kann ein einzelnes Vorhaben betreffen, eine schwierige Entscheidung oder die Organisation einer Rechtsfunktion. Je nach Aufgabe kann ich Entscheidungen vorbereiten, Verhandlungen führen, externe Kanzleien und Spezialisten koordinieren oder die Umsetzung vereinbarter Schritte begleiten.

Wie die Zusammenarbeit aussieht, richtet sich nach der Aufgabe. Entscheidend ist nicht die Größe Ihres Unternehmens, sondern was die konkrete Aufgabe verlangt.

Wenn es ernst wird

Manche Dinge lassen sich nicht in Ruhe klären. Ein Vorfall im Unternehmen, eine plötzlich drohende wirtschaftliche Belastung, der Ausfall eines wichtigen Projekts oder Vertragspartners, ein Eingriff einer Behörde oder ein schwerwiegender Vorwurf können Entscheidungen verlangen, bevor alle Fragen beantwortet sind.

Dann muss die Lage geordnet werden: Was wissen wir? Was müssen wir noch klären? Was duldet keinen Aufschub? Was muss rechtlich geschehen? Wer wird gebraucht?

Ich unterstütze Sie dabei, die nächsten Entscheidungen zu treffen und handlungsfähig zu bleiben. Wenn es darauf ankommt, ziehe ich erfahrene Berater hinzu. Je nach Situation gehören dazu etwa Spezialisten für Strafrecht, Datenschutz, Steuerrecht oder Kommunikation.

Die einzelnen Fachfragen müssen zusammengeführt werden. Mehrere richtige Einzelantworten ergeben noch keinen vernünftigen Plan.

Ich kenne nicht nur die Perspektive des rechtlichen Beraters. Ich kenne auch die schwierigen Seiten unternehmerischer Verantwortung – den Druck, wenn viel auf dem Spiel steht, die Unsicherheit, wenn noch nicht alle Antworten vorliegen, und Situationen, in denen es keine gute Lösung gibt.

Manchmal geht es nur um die am wenigsten schlechte.

Auch solche Situationen habe ich selbst erlebt. Dann braucht es einen Berater, der die Lage mit Ihnen ordnet, Klartext spricht und Ihnen bei den notwendigen Entscheidungen zur Seite steht.

Konflikte

Bei einem Konflikt geht es zunächst um Interessen. Das rechtliche Mittel kommt danach.

Das gilt für eine Auseinandersetzung mit einem Geschäftspartner ebenso wie für einen Streit zwischen Gesellschaftern, mit einer Behörde, zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder für einen wirtschaftlich bedeutsamen Konflikt im privaten Bereich.

Nicht jeder Konflikt gehört vor Gericht. Manche lassen sich durch eine gut vorbereitete Verhandlung besser lösen. Manchmal ist ein Vergleich das richtige Ergebnis. Und manchmal muss eine Position konsequent durchgesetzt werden.

Die sichere Beurteilung der juristischen Situation ist der Ausgangspunkt, um die Position und Handlungsspielräume der Gegenseite realistisch einzuschätzen.

Ich vertrete Ihre Interessen. Entscheidend ist, was Sie erreichen wollen und welches Mittel dafür geeignet ist.

Zusammenarbeit

Um eine persönliche Betreuung Ihres Anliegens sicherzustellen, arbeite ich bewusst allein; Ihr Mandat wird nicht innerhalb einer größeren Organisation weitergereicht. Sie wissen, wer Ihre Angelegenheit bearbeitet und mit wem Sie sprechen.

Die Zusammenarbeit richtet sich nach der Aufgabe, nicht nach einem festen Ort. Vieles lässt sich schnell per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail klären.

Wenn ein persönliches Gespräch sinnvoll ist, komme ich – bundesweit – auch gern zu Ihnen.

Gerade bei unternehmerischen Angelegenheiten hat das Vorteile. Sie haben die benötigten Unterlagen griffbereit, die richtigen Ansprechpartner können unkompliziert hinzukommen, und ich kann mir selbst ein Bild von Ihrem Unternehmen, den Abläufen und der konkreten Situation machen.

Meine Akte habe ich ohnehin dabei.

Mandate übernehme ich in begrenzter Zahl. So bleibt die persönliche Beratung auch dann erhalten, wenn eine Angelegenheit mehr Aufmerksamkeit verlangt.

Honorar

Meine Vergütung entspricht dem Rahmen einer spezialisierten anwaltlichen Beratung. Weitere Spezialisten werden nur dort eingebunden, wo sie tatsächlich benötigt werden.

Auch die Beratung selbst soll auf den Punkt kommen. Umfang und Tiefe der rechtlichen Prüfung richten sich danach, was Ihre Angelegenheit erfordert. Aufwand, der für Ihre Entscheidung keinen Mehrwert bietet, soll auch nicht auf Ihrer Rechnung stehen.

Je nach Angelegenheit erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand, auf Grundlage einer vereinbarten Pauschale oder nach den gesetzlichen Gebühren. Vergütung und voraussichtlichen Aufwand besprechen wir vor der Beauftragung. Bei überschaubaren Aufgaben lässt sich häufig vorab ein Kostenrahmen vereinbaren.

Kontakt

Martin Fabisch
Rechtsanwalt

Telefon +49 5834 989539 0
E-Mail kanzlei@fabisch.info

Für eine erste Kontaktaufnahme genügt eine kurze Schilderung Ihrer Angelegenheit und eine Angabe, wie ich Sie erreichen kann.

Ein Mandatsverhältnis entsteht erst mit meiner ausdrücklichen Annahme des Mandats.